Bildungswege
Unser Bildungssystem ist durchlässig und bietet viele Wege.
Für manche ist das Abitur in 13 Jahren in einer Kombination aus Oberschule und Oberstufenzentrum der richtige Weg.
Die MORUS-Oberschule ist integrativ organisiert, d.h. in den Fächern Englisch, Mathematik, Deutsch und Chemie wird der Unterricht auf zwei Leistungsniveaus angeboten.
A-Kurs: grundlegende allgemeine Bildung
B-Kurs: erweiterte allgemeine Bildung
mögliche Abschlüsse |
Anzahl B-Kurse |
nach Klasse 9 | |
BR (einfache Berufsbildungsreife | 0 |
nach Klasse 10 | |
EBR (erweiterte Berufsbildungsreife | 0 |
FOR (Fachoberschulreife) | 2 |
FOR Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) | 3 |
Abschlüsse
An der MORUS Oberschule können folgende Abschlüsse erreicht werden:
Ab Klasse 9:
BR – Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss)
Mit Bestehen der 9. Klasse
Ab Klasse 10:
EBR – Erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss)
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- in allen Fächern mindestens Note 4
Was passiert bei einer 5 auf dem Zeugnis?
Man darf höchstens zweimal Note 5 haben, dann muss ein Ausgleich erfolgen
–> jede 5 muss durch je eine Note 3 in Fächern der gleichen Fächergruppe ausgeglichen werden
–> in Deutsch oder Mathe muss mindestens die Note 4 erreicht werden
–> Leistungen, die im B-Kurs erreicht wurden, werden entsprechend § 55 Absatz 5 der SekI-V, in A-Kurs-Leistungen umgerechnet
Was passiert bei einer 6 auf dem Zeugnis?
Der EBR ist nicht erreicht
FOR – Fachoberschulreife (Realschulabschluss)
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- mindestens zwei B-Kurse mit Note 4
- in den A-Kursen mindestens Note 3
- in zwei weiteren Fächern mindestens Note 3
- in anderen Fächern Ø 4,0 / keine 6, max. 2 x 5
Was passiert bei einer 5 auf dem Zeugnis?
Note 5 im B-Kurs?
Ausgleich möglich
–> mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder in dem WP Kurs
Note 4 im A-Kurs?
Ausgleich möglich
–> mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder im WP Kurs
FOR+/ FOR-Q – Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe („FOR Gym“)
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- mindestens drei B-Kurse mit Note 3
- im A-Kurs mindestens Note 2
- in zwei weiteren Fächern mindestens Note 2
- in anderen Fächern Ø 3,0 / keine 6, max. 1 x 5
Was passiert bei einer 4 im B-Kurs?
Ausgleich möglich
–> mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder im WP Kurs
Was passiert bei einer 3 im A – Kurs?
Ausgleich möglich
–> mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder im WP-Kurs
Fächer der Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik, Englisch und der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7
Fächer der Fächergruppe II: Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Politische Bildung, LER, WAT, Kunst, Musik, Sport, etc.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Genaue Informationen unter: Sek I – Verordnung im MBJS (§ 57 Abschlüsse im integrativen System)
Link: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sek_i_v#57
Versetzungsbestimmungen an der Oberschule
Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I- Verordnung vom 02.08.2007.
Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9
Versetzt wird, wer:
- in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
- höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
- In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein
Bei Note 6, egal in welchem Fach, wird nicht versetzt
Versetzung in die Klasse 10
Versetzt wird, wer:
-
- höchstens 1x Note 5 erreicht hat
Bei 2x Note 5 (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) müssen diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgeglichen werden
Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden.
Fächer der Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik, Englisch und der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7
Fächer der Fächergruppe II: Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Politische Bildung, LER, WAT, Kunst, Musik, Sport, etc.
Alle Angaben ohne Gewähr!
Genaue Informationen unter: Sek I – Verordnung im MBJS (§ 56 Versetzen, Wiederholen im integrativen System)
LINK: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sek_i_v#56
Wahlpflicht
Aktuell gibt es der MORUS-Oberschule folgende Wahlpflichtfächer ab Jahrgang 7: