Bildungswege

Unser Bildungssystem ist durchlässig und bietet viele Wege.

Für manche ist das Abitur in 13 Jahren in einer Kombination aus Oberschule und Oberstufenzentrum der richtige Weg.

Die MORUS-Oberschule ist integrativ organisiert, d.h. in den Fächern Englisch, Mathematik, Deutsch und Chemie wird der Unterricht auf zwei Leistungsniveaus angeboten.

A-Kurs: grundlegende allgemeine Bildung

B-Kurs: erweiterte allgemeine Bildung

 

mögliche Abschlüsse
Anzahl B-Kurse
nach Klasse 9
BR (einfache Berufsbildungsreife 0
nach Klasse 10
EBR (erweiterte Berufsbildungsreife 0
FOR (Fachoberschulreife) 2
FOR Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) 3

Abschlüsse

An der MORUS Oberschule können folgende Abschlüsse erreicht werden:

 

Ab Klasse 9:

 

BR – Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss)

Mit Bestehen der 9. Klasse


Ab Klasse 10:

EBR – Erweiterte Berufsbildungsreife (erweiterter Hauptschulabschluss)

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. in allen Fächern mindestens Note 4

     

Was passiert bei einer 5 auf dem Zeugnis?

Man darf höchstens zweimal Note 5 haben, dann muss ein Ausgleich erfolgen

–> jede 5 muss durch je eine Note 3 in Fächern der gleichen Fächergruppe ausgeglichen werden

–> in  Deutsch oder Mathe muss mindestens die Note 4 erreicht werden

–> Leistungen, die im B-Kurs erreicht wurden, werden entsprechend § 55 Absatz 5 der SekI-V, in A-Kurs-Leistungen umgerechnet

Was passiert bei einer 6 auf dem Zeugnis?

Der EBR ist nicht erreicht

 

FOR – Fachoberschulreife (Realschulabschluss)

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. mindestens zwei B-Kurse mit Note 4
  2. in den A-Kursen mindestens Note 3
  3. in zwei weiteren Fächern mindestens Note 3
  4. in anderen Fächern Ø 4,0 / keine 6, max. 2 x 5


Was passiert bei einer 5 auf dem Zeugnis?

Note 5 im B-Kurs?        
Ausgleich möglich
–> mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder in dem WP Kurs

Note 4 im A-Kurs?
Ausgleich möglich        
–> mindestens Note 2 im A-Kurs oder mindestens Note 3 im B-Kurs oder im WP Kurs

             

 

FOR+/ FOR-Q – Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe („FOR Gym“)

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. mindestens drei B-Kurse mit Note 3
  2. im A-Kurs mindestens Note 2
  3. in zwei weiteren Fächern mindestens Note 2
  4. in anderen Fächern Ø 3,0 / keine 6, max. 1 x 5

Was passiert bei einer 4 im B-Kurs?

Ausgleich möglich
–> mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder im WP Kurs


Was passiert bei einer 3 im A – Kurs?
Ausgleich möglich
–> mindestens Note 1 im A-Kurs oder mindestens Note 2 im B-Kurs oder im WP-Kurs

     

Fächer der Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik, Englisch  und der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7

Fächer der Fächergruppe II: Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Politische Bildung, LER, WAT, Kunst, Musik, Sport, etc.


Alle Angaben ohne Gewähr!

Genaue Informationen unter: Sek I – Verordnung im MBJS (§ 57 Abschlüsse im integrativen System)

Link: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sek_i_v#57

Versetzungsbestimmungen an der Oberschule

Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I- Verordnung vom 02.08.2007.

 

Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9

Versetzt wird, wer:

  • in jedem Fach mindestens die Note 4 oder
  • höchstens 3x Note 5 erreicht hat.
  • In Mathematik und Deutsch darf nicht gleichzeitig die Note 5 erteilt sein

Bei Note 6, egal in welchem Fach, wird nicht versetzt

 

Versetzung in die Klasse 10

Versetzt wird, wer:

    • höchstens 1x Note 5 erreicht hat

Bei 2x Note 5 (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) müssen diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgeglichen werden

Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden. Eine 5 in Fächergruppe II kann durch ein Fach der Fächergruppe I oder II ausgeglichen werden. 

 

Fächer der Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik, Englisch  und der Wahlpflichtunterricht ab Klasse 7

Fächer der Fächergruppe II: Biologie, Chemie, Physik, Geografie, Geschichte, Politische Bildung, LER, WAT, Kunst, Musik, Sport, etc.

 

Alle Angaben ohne Gewähr!
Genaue Informationen unter: Sek I – Verordnung im MBJS (§ 56 Versetzen, Wiederholen im integrativen System)

LINK: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sek_i_v#56

Wahlpflicht

Aktuell gibt es der MORUS-Oberschule folgende Wahlpflichtfächer ab Jahrgang 7: